Wie bereits kommuniziert haben wir nach vorausgegangenen verbandsinternen Recherchen im März 2023 eine Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen unseren ehemaligen Präsidenten Wolfgang Brückel wegen Verdacht der Untreue z.N. der TUBW erstattet.
Daraufhin hat die StA Karlsruhe die amtlich notwendigen Ermittlungen getätigt.
Die Staatsanwaltschaft hat ihre Vorermittlungen beendet und nun mit Datum vom 06.03.2025 Anklage gegen Wolfgang Brückel beim Amtsgericht KA-Durlach wegen Untreue zu Lasten des Verbandes TUBW erhoben. Die Schadenssumme laut Anklageschrift liegt bei ca. 65.000,00 €, wobei die recherchierte Schadenssumme der TUBW noch höher liegt.
Ein Termin der anstehenden Verhandlung ist noch nicht bekannt.
Für die Wahrnehmung der zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen der TUBW hat der geschäftsführende Vorstand mittlerweile einen Rechtsanwalt konsultiert.